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  2. Band XXI, VI Jagdbeschränkung - Abschussregelung
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  4. Nr. 86 Totalabschuss von Wildschweinen

Nr. 86 Totalabschuss von Wildschweinen

§ 27 BJagdG

Die Anordnung eines Totalabschuss von Wild ist dann zulässig, wenn eine erhebliche Schädigung eines Naturschutzgebietes / Natura 2000-Gebietes durch eine selbst nicht in ihrem Bestand gefährdete Wildart droht und eine Verringerung nach Abwägung aller Belange nicht ausreichend ist.

OVG Niedersachsen Beschluss vom 14.1.2020, Az. 10 ME 230/19

Gründe 

I. 

Die Antragstellerin wendet sich gegen die für sofort vollziehbar erklärte
Anordnung, den Schwarzwildbestand in dem von ihr gepachteten Jagdbezirk auf Null zu reduzieren. 

Die Antragstellerin ist Pächterin des ca. 310 ha umfassenden Jagdbezirks »EJB Nds. I V G« bzw. »V G-Süd«. Nördlich schließt sich der Jagdbezirk »EJB Stadtwerke V G« an. Die Jagdbezirke befinden sich in dem in dem Gemeindegebiet der Antragsgegnerin gelegenen 380 ha umfassenden Naturschutz- und Europäischen Vogelschutzgebiet »V G-Süd« (§ 1 der Verordnung über das Naturschutzgebiet »V G-Süd« in der kreisfreien Stadt Wilhelmshaven vom 24.05.2006 (abrufbar über https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/schutzgebiete/die_einzelnen_naturschutzgebiete/-42104.html):

Die dortige Landschaft zeichnet sich aus durch großflächige Schilfröhrichte, sumpfige Bereiche, offene Kleingewässer und Gebüschgesellschaften (überwiegend aus Weiden), Dünengebiete, Trockenrasenbereiche und an den Rändern Frisch- und Feuchtgrünland (§ 2 Abs. 1 Satz 4 VO NSG Vo G-Süd). Das Gebiet ist für Vogel-arten ausgedehnter durchfluteter Röhrichte eines der wichtigsten Brut-, Durchzugs-und Überwinterungsgebiete in Niedersachsen (https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/schutzgebiete/die_einzelnen_naturschutzgebiete/naturschutzge-biet-voslapper-groden-sued-42114.html). 

Seit September 2016 wird in dem Naturschutzgebiet »V G-Süd« Schwarzwild gesichtet. Im März 2017 wurden die beiden Jagdpächter durch die Grundstückseigentümer erstmals aufgefordert, das Schwarzwild aus dem Gebiet zu entnehmen. Nach der Abschussliste 2017/2018 wurden in dem entsprechenden Jagdjahr 17 Tiere erlegt. Der Bestand wurde im April 2018 auf ca. 40 Tiere geschätzt. In der Jagdbeiratssitzung am 30. Mai 2018 erklärte der Leiter der Unteren Naturschutzbehörde, dass in dem zuvor intakten V G-Süd durch das Schwarzwild zwischenzeitlich viel zerstört worden und der Status des Gebietes gefährdet sei. Die Kartierung in den Vorjahren habe ergeben, dass das Brutgeschehen bis dahin stabil gewesen sei. In diesem Jahr habe die Kartierung allerdings abgebrochen werden müssen, weil sich die Wildschweine den Mitarbeitern genähert und aggressiv um Futter gebettelt hätten. Der Kreisjägermeister stellte abschließend fest, dass bei der diesjährigen Brut nicht mehr viel zu retten und man sich grundsätzlich über die Erforderlichkeit des Abschusses einig sei. Ein Totalabschuss sei aus seiner Sicht allerdings praktisch nicht möglich. In einem Gespräch zwischen Mitarbeitern der Antragsgegnerin und den Jagdpächtern sowie dem Kreisjägermeister im September 2018 erklärten die Pächter, dass die Wildschweinpopulation im Jahr 2017 stark angewachsen sei. Der damalige Pächter des Jagdbezirks der Antragstellerin schätzte den aktuellen Bestand auf vier Bachen mit vier bis fünf Frischlingen. In seinem Revier seien in diesem Jahr auch bereits 17 Sauen geschossen worden. Am 10. September 2018 teilte der damalige Pächter des Jagdbezirks der Antragstellerin den Abschuss von drei weiteren Wildschweinen, am 19. September 2018 von sechs weiteren Stück Schwarzwild mit. 

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