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- Band XXI, V Jagdschein – Jagderlaubnis –...
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- Nr. 286 Kündigung einer Jagderlaubnis...
Nr. 286 Kündigung einer Jagderlaubnis durch Mitpächter
§§ 180; 705 ff; 714 BGB; § 13 Abs. 4 LJagdG SH
Bei eine Pächtergemeinschaft sind nur alle Pächter gemeinsam berechtigt eine Jagderlaubnis zu kündigen, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.
LG Kiel, Beschluss vom 26.02.2019, Az. 10 S 6/19
(zuvor AG Bad Segeberg siehe V/Nr. 285)
Gründe
Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Segeberg vom 02.01.2019 hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Die Berufung kann gemäß § 513 ZPO nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht oder die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen. Beide Voraussetzungen liegen hier offensichtlich nicht vor.