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- Band XX, V Jagdschein – Jagderlaubnis –...
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Nr. 283 Unwirksamkeit einer einseitigen Jagderlaubnis gegenüber den Mitpächtern
§§ 3, 5 UWG; § 709 BGB, § 11 BJagdG, § 16 Absatz 1 S. 2 des LJG Brandenburg
1. Die Vergabe einer Jagderlaubnis im Rahmen von Mitpachtverhältnissen kann nur gemeinschaftlich erfolgen.
2. Eine Jagderlaubnis bedarf in Brandenburg der Schriftform.
3. Vermitteln die Mitpächter beide gegen Entgelt Jagdgelegenheiten stehen sie in einem Wettbewerbsverhältnis i.S.v. 3 UWG.
LG Stendal, Urteil vom 31.1.2019, Az. 31 0 32/18
Tatbestand:
Die Verfügungsklägerin nimmt die Verfügungsbeklagte im Wege der einstweiligen Verfügung auf Unterlassung wettbewerbswidrigen Verhaltens in Anspruch.
Die Verfügungsklägerin betreibt ein Unternehmen, das unter anderem Dienstleistungen aller Art für die Jagd erbringt. Hierbei bietet sie auch die Vermittlung von Jagdgelegenheiten gegen Entgelt an.
Die Verfügungsbeklagte vermittelt in ihrem Online-Shop ebenfalls Jagdgelegenheiten gegen Entgelt.
Streitgegenständlich ist die Bewerbung des Jagdreviers G.
Mit Jagdpachtvertrag vom 16.01.2016 verpachtete die Jagdgenossenschaft G für die Dauer von 12 Jahren das Jagdausübungsrecht an den zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk G Jagdbezirk 0058 gehörenden Grundflächen an die Pächter K und V. Wegen der Einzelheiten des Jagdpachtvertrages wird auf die Anlage AST 5 zur Antragsschrift (BI. 15-17 der Akte) Bezug genommen.
Unter dem 10.08.2017 erteilte der Geschäftsführer der Verfügungsbeklagten einem Herrn R einen Tages-Begehungsschein unter anderem für das Revier G zur Ausübung der Jagd in der Zeit vom 29.08.2018 bis 02.09.2018. Insoweit wird auf die Anlage AST 6 zur Antragsschrift (BI. 18 der Akte) Bezug genommen.
Am 24.08.2018 bewarb die Verfügungsbeklagte auf der Internetseite »www.jagdfinder. de« die Gelegenheit zur Teilnahme an einer 3-tägigen Drückjagd vom 29.11.2018 bis 01.12.2018 im Revier G für 630,00 €. Wegen der Einzelheiten der Werbung wird auf die Anlage AST 3 zur Antragsschrift (BI. 9-11 der Akte) Bezug genommen. Auch auf ihrer eigenen Webpage warb die Verfügungsbeklagte für 3-tägige Drückjagden im Revier G für die Zeit vom 29.11.2018 bis 01.12.2018 und vom 17.01.2019 bis 19.01.2019. Wegen der Werbung wird insoweit auf die Anlage AST 4 zur Antragsschrift (BI. 12-14 der Akte) Bezug genommen.