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  2. Band XXI, XV Sozialrecht und Versicherungsfragen
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Nr. 90 Kein Versicherungsschutz aufgrund einer Verletzung nach Bergungsarbeiten eines selbst verursachten Wildunfalles

§§ 2,3 u. 6; 8 Abs.1 Satz 1 SGB VII

Wer als Jagdhelfer nach einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall mit Wild im Zuge von Bergungsarbeiten verletzt wird, handelte vorrangig in Ausübung seiner eigenen Verkehrssicherungspflicht. Damit handelt er nicht als Wie-Beschäftigter.

Sozialgericht Landshut, Urteil vom 5.2.2020, Az.  S 15 U 5006/19

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Anerkennung des Ereignisses vom 20.04.2018 als Versicherungsfall in der gesetzlichen  Unfallversicherung und hieraus entsprechende Leistungen.

Der am …1994 geborene Kläger besitzt einen Jagdschein. Er befand sich am 20.04.2018 bis kurz vor 02:00 Uhr nachts als Inhaber eines sog. »Begehungsscheines« bei der Jagdausübung im Gemeinschaftsjagdrevier H. Danach wollte er nach Hause und stieg in sein Auto. Er befuhr dann die Gemeindestraße von H. nach P. und kollidierte dort ( nach seinen eigenen Angaben beim D-Arzt ) mit einem Dachs, der über die Straße lief ( »Wildunfall mit dem eigenen Pkw«, vgl. Durchgangsarzt-Bericht vom 23.04.2018, Angaben im Unfallfragebogen der Beklagten vom 01.06.2018 und Unfallanzeige vom 01.06.2018 ). In der vorgenannten Unfallanzeige und im Unfallfragebogen hat der Kläger angegeben, dass er »nach dem Zusammenfahren des Dachses« ca. 25 Minuten gewartet habe. Beim anschließenden Wegräumen des Tieres von der Straße habe ihn dieses in den rechten Daumen gebissen. Im Durchgangsarztbericht vom 23.04.2018 ist vermerkt, dass der Kläger beim »Überprüfen der Lebendigkeit des Tieres« in den rechten Daumen gebissen worden sei.

Laut diesem Bericht wurde folgender Primärschaden festgestellt: »Avulsionsfraktur an der Grundgliedbasis des rechten Daumens; Bissverletzung rechter Daumen«.

Im Wege-Unfallfragebogen vom 01.07.2018 hat der Kläger ( im Gegensatz zu seinen Erstangaben ) behauptet, dass er bei der Heimfahrt von der Jagdausübung »einen Dachs auf der Straße habe liegen sehen«. Beim Aufheben des Dachses habe dieser ihn gebissen.

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