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  2. Band XX, VI Jagdbeschränkung - Abschussregelung
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  4. Nr. 82 Totalabschussanordnung von Muffelwild

Nr. 82 Totalabschussanordnung von Muffelwild

§§ 2; 28 BJagdG

1. Das Muffelwild ist eine, in Schleswig-Holstein heimische Tierart.

2. Negative Auswirkungen einer Wildart auf Flora und Fauna und Nutztiere, sowie übermäßige Wildschäden müssen konkret dar­gelegt werden, um eine Bestandsdezimierung überhaupt recht­fertigen zu können.

3. Im Rahmen der Interessenabwägung muß zugunsten des betroffenen Jagdausübungsberechtigten im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes der Umstand berücksichtigt werden, dass ein durchgeführter
Totalabschuss nicht rückgängig zu machen ist.

VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.04.2017, Az. 7b 204/16

I. Tatbestand

Der Antragsteller wendet sich gegen eine mit Sofortvollzug versehene
Abschussanordnung für das in seinem Eigenjagdbezirk befindliche Muffelwild.

Der Antragsteller ist Eigentümer des Eigenjagdbezirks A-Stadt und übt dort die Jagd selbst aus. Im Eigenjagdbezirk bestand seit Mitte der Sechzigerjahre des vergangenen Jahrhunderts ein nicht genehmigtes eingefriedetes Wildgehege, welches aufgrund der damaligen Rechtslage aus Bestandsschutzgründen geduldet wurde.

Bei einer Wildgehegekontrolle wurde am 24.09.2004 von … (Kreisveterinär) festgestellt, dass sich dort fünf Mufflons und fünf Stück Damwild befinden. Auf Befragen gab der Eigentümer und Vater des jetzigen Antragstellers an, dass es sich nicht um ein Wildgehege handeln würde, weil das Wild an einigen Stellen rein und raus wechseln könne. Es befände sich wohl noch weiteres Wild im Wald. … hielt fest, dass es sich um eine sehr naturnahe Wildhaltung handele und die Tiere keine per Fernglas feststellbaren Auffälligkeiten zeigten.

et von Dietrich Meyer-Ravenstein, Hannover

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