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Nr. 65 Keine Klagebefugnis eines Jagdgenossen im Planfeststellungsverfahren

Art. 9 Aarhus-Übereinkommen ; § 9 UVPG; §§ 1 Abs. 4 Nr. 1 und 5; 3 Abs. 1; 15, 17 Satz 2, FStrG i.d.F. v. 29. Juli 2009; § 17a Nr. 5 Satz 1 FStrG; § 1 Abs. 2 FStrAbG

1. Die Beeinträchtigung eines Jagdausübungsrechts im Abwägungsprozess einer Planfeststellung kann nicht vom einem Mitglied der Jagdgenossenschaft geltend gemacht werden, sondern nur von der Jagdgenossenschaft als »Stück abgespaltetes Eigentum« der einzelnen Jagdgenossen.

2. Nicht bewachte Parkplätze und PWC-Anlagen an Bundesfernstraßen, die nur über die Bundesfernstraße angebunden sind bedürfen als Teil des Straßenkörpers einer eigenen Planrechtfertigung

BVerwG, Urteil vom 25.03.2015, Az. 9 A 1.14

Gründe:

Der Kläger ist Eigentümer des Flurstücks Nr. … in der Gemarkung H. und wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberfranken vom 17. Dezember 2013 für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 3 im Abschnitt Aschbach bis östlich Schlüsselfeld.

In dem genannten 10,445 km langen Abschnitt, der einen Teilabschnitt des geplanten Ausbaus der A 3 zwischen dem Autobahnkreuz Biebelried und dem Autobahnkreuz Fürth-Erlangen bildet, soll die A 3 Frankfurt-Nürnberg sechsstreifig ausgebaut werden. Bei Bau-km 338+400 (Nord) bzw. Bau-km 338+200 (Süd) ist eine beidseitige PWC-Anlage vorgesehen, die auf der nördlichen Seite etwa 700 m östlich der Ortschaft Heuchelheim liegen soll. Auch zu deren Lärmschutz sind entlang der Autobahn einschließlich der PWC-Anlage aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwälle und/oder -wände) vorgesehen. Die PWC-Anlage soll zwischen den ca. 12 km voneinander entfernten Anschlussstellen Geiselwind und Schlüsselfeld liegen. Die nächsten Tank- und Rastanlagen mit Stellplätzen für LKW befinden sich östlich in einer Entfernung von ca. 12 km (Rastanlage Steigerwald) und westlich in einer Entfernung von ca. 25 km (Tank-und Rastanlage Haidt). Direkt an der Abfahrt der Anschlussstelle Schlüsselfeld liegen der privat betriebene Autohof K. (Esso Autohof Burghaslach) sowie eine Aral-Tankstelle. Bei Bau-km 342+483 wird die Anschlussstelle Schlüsselfeld verändert und das untergeordnete Straßen- und Wegenetz entsprechend seiner künftigen Verkehrsbedeutung den neuen Gegebenheiten angepasst.

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