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Nr. 316 Keine Unzuverlässigkeit wegen Nachsuche mit nicht geprüftem Jagdhund

§ 5, 45 WaffG; §§ 1, 17 BJagdG

1. Der (einmalige) Verstoß gegen die Grundsätze der Weidgerechtigkeit reicht für die Annahme einer Unzuverlässigkeit nicht aus.

2. Eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Nachsuche lässt keinen Rückschluss auf eine rechtsfeindliche Gesinnung zu.

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.12.2022 – Az. 4 MB 41/22

Gründe:

Der Antragsteller war Inhaber eines Jagdscheins Nr. 44/13, der bis zum 31. März 2022 gültig war. Er verfügt außerdem über eine Waffenbesitzkarte Nr. 199/14, auf der zuletzt sechs Waffen eingetragen waren.

Am Donnerstag den 21. November 2019 fand in dem Eigenjagdbezirk (EJB) sowie in dem von Herrn Dr. S. gepachteten Teil eines EJB – Revier H – eine revierübergreifende Ansitz-Drückjagd statt. Jagdausübungsberechtigter des EJB war der mittlerweile verstorbenen B., dem auch die Jagdleitung oblag. An der Jagd nahm auch der Antragsteller teil. Der Antragsteller gab von dem ihm zugewiesenen Jagdstand im Waldgebiet um ca. 14:30 Uhr zwei Schüsse auf eine Rotte Schwarzwild ab. Er traf dabei jedenfalls einen Frischling, der mit der Rotte über das angrenzende freie Feld in Richtung des benachbarten Gemeinschaftlichen Jagdbezirks flüchtete. Ob ein weiteres Stück angeschossen wurde, ist streitig. Der Antragsteller informierte über ein Handfunkgerät Herrn Dr. S sowie eine weitere Person, die in Kontakt mit den Jagdausübungsberechtigten des angrenzenden Reviers stand, über den Anschuss und wies auf die erforderliche Nachsuche hin. Nach Ende der Drückjagd markierte der Antragsteller die Stelle des Anschusses und stimmte sich mit dem Jagdleiter sowie Herrn Dr. S darüber ab, dass der Jagdleiter sich am Folgetage mit seinem eigenen Hund um die Nachsuche kümmere.

Eine von diesem mit seiner Hündin, die zum damaligen Zeitpunkt noch keine Brauchbarkeitsprüfung absolviert hatte, durchgeführte Nachsuche am Morgen des 22. November 2019, im Zuge derer sich der Jagdleiter mangels Wildfolgevereinbarung nicht in den GJB begab, verlief erfolglos. Da über die Schweißhundestation für den 22. November 2019 kein brauchbares Nachsuchegespann vermittelt werden konnte, wurde die Nachsuche erst am 23. November 2019 fortgesetzt. Am Morgen des 23. November 2019 trafen sich der Jagdleiter, Herr Dr. S, ein Mitpächter des GJB sowie ein von der Schweißhundestation Plön beauftragter Nachsucheführer an der Anschussstelle. Die Nachsuche förderte nach wenigen Metern Pirschzeichen sowie mehrere Meter Darmschlinge zutage. Krankgeschossenes Schwarzwild konnte nicht gefunden werden. Am Morgen des 24. November 2019 suchten ein Pächter des GJB sowie ein Pächter des EJB die Knicks und die Wildwechsel südlich des Waldgebiets „Hölle“ ab und stellten eine Sau mit frischem Laufschuss.

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