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Nr. 282 Zum Bedürfnis für eine dritte Kurzwaffe für Jäger

§ 13 WaffG

1. Ein Bedürfnis eines Jägers im waffenrechtlichen Sinn ist gegeben, wenn er eine konkrete Waffe für einen konkreten jagdlichen Zweck benötigt – hier der Fallenjagd – und andere vorhandene Waffen diesem Zweck nicht genügen.

2. Für die Ausübung der Fallenjagd bedarf es einer kleinkalibrigen Waffe.

3. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für den Besitz von Kurzwaffen. Deshalb kann ein Jäger nicht darauf verwiesen werden eine andere Kurzwaffe zu veräußern, um den – bedürfnisfreien – Erwerb einer dritten Kurzwaffe zu ermöglichen. 

VG Stuttgart, Urteil vom 19.4.2017, Az. 5 K 4980/15

Tatbestand: 

Der Kläger wendet sich gegen die Versagung der Erteilung eines Voreintrags für eine halbautomatischen Pistole.

Der Kläger ist Inhaber eines gültigen Jagdscheins und besitzt 16 Langwaffen und darüber hinaus zwei Kurzwaffen. Bei den Kurzwaffen handelt es sich um einen Re­ volver, Kaliber .44 Rem.Mag. Smith & Wesson, Mod. 629-4 und eine halbautomatische Pistole, Kaliber .45 Auto, Heckler & Koch, Mod. USP.

Mit Schreiben vom 27.12.2013 beantragte der Kläger bei der Beklagten die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis in Form einer Eintragung einer Erwerbsberechtigung in eine vorhandene Waffenbesitzkarte für eine Pistole Kaliber .22 lfB. Zur Begründung führte er im Wesentlichen aus: Er benötige die Kurzwaffe vor allem zur Bau-, aber auch zur Fallenjagd. Ausweislich einer vorgelegten Bestätigung des Kreisjägermeisters könne er nicht auf die Verwendung der vorhandenen Kurzwaffen, auch nicht unter Verwendung von Reduzierhülsen oder Fangschussgebern verwiesen werden, da die tierschutzgerechte Tötung – gerade bei den bei der Baujagd durchaus vorkommenden größeren Schussentfernungen – nicht gewährleistet sei und die eigentlichen Kurzwaffen zur Zerstörung des Balges bzw. der Fall führen würden. Die vorhandene Kurzwaffe im Kaliber .45 ACP sei für den Fangschuss auf Rehwild ideal. Das Kaliber .44 sei hier überdimensioniert. Dieses wiederum sei für die Verwendung auf Schwarzwild prädestiniert, so dass für jede vorhandene Kurzwaffe nach wie vor ein Bedürfnis bestehe, da er die Jagd auf alle diese Wildarten ausübe.

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