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- Band XX, IX Wild- und Jagdschaden
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Nr. 260 Hybridmais zur Saatproduktion als hochwertiges Handelsgewächs
§§ 53 Abs. 2 S. 2; 55 JWMG – B-W; § 11 DVO JWMG; §§ 29, 35 BJagdG
1.
Ein Wildschadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind, aber nicht vollständig umgesetzt wurden.
2.
Ein Hochwertiges Handelsgewächs zeichnet sich dadurch aus, dass die Markterlöse für derartige Produkte weit über dem üblichen Rahmen herkömmlicher landwirtschaftlicher Produkte liegen; sie nicht für den direkten Endverbraucher bestimmt sind, sondern zu wertvollen Handelswaren verarbeitet werden.
3.
Hybridmais, der zur Saatproduktion angepflanzt wird erfüllt diese Kriterien
und ist deshalb als hochwertiges Handelsgewächs anzusehen.
AG Kenzingen Urteil vom 1.8.2017, Az. 1 C 74/17
Tatbestand:
Die Klägerin begehrt aus abgetretenem Recht von den Beklagten als Gesamtschuldner Ersatz von Wildschaden.
Die Beklagten zu 3, eine Jagdgesellschaft bestehend aus den Beklagten zu
1 und 2, hat mit Jagdpachtvertrag vom 11.03.2010 von der Jagdgenossenschaft W einen auf der Gemarkung der Gemeinde W gelegenen gemeinschaftlichen Jagdbezirk angepachtet. Im Jagdpachtvertrag (§ 8 des Pachtvertrages) haben sich die Pächter entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, für den innerhalb des Jagdbezirks entstehenden Wildschaden Ersatz zu leisten. Wegen der weitergehenden Einzelheiten wird auf den bei den Akten befindlichen Jagdpachtvertrag vom 11.03.2010 (AS 285 ff.) verwiesen.
Die Parteien streiten nunmehr über die Leistung von Schadensersatz für Wildschadensfälle, die sich im September 2016 im Maisanbaugebiet der Eigentümerin,
Frau S, durch Wildschweine ereignet haben. Die Eigentümerin, Frau S, hat auf ihren auf der Gemarkung W an der Gemeindegrenze zu W hin gelegenen Grundstücken, die eine Größe von etwa 29 ha aufweisen, Hybridmais zur Saatmaisproduktion angebaut, wobei diese Ackerflächen im verpachteten Jagdbezirk der Beklagten zu 3 liegen . Beim Anbau von Saatmais werden zwei lnzuchtlinien miteinander gekreuzt, wobei dieses Zuchtverfahrten äußerst zeit- und kostenintensiv ist. Das hieraus gewonnene Hybrid-Mais-Saatgut weist jedoch einen erheblich höheren Ertrag auf, was sich daher im Marktpreis niederschlägt. Im Jahre 2016 war pro Hektar ein Marktpreis von etwa 4.200,00 € zu erzielen, was einem Vielfachen des Preises für normalen Körner und Silomais entspricht.