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  2. Band XXI, IV Jagdgenossenschaft
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Nr. 135 Anspruch auf Einsicht in das Jagdkataster der Jagdgenossenschaft

Art. 6 DS-GVO; Art. 6 EUV 2016/679; Informationsfreiheitsgesetz M-V (IFG).

Ein Mitglied einer Jagdgenossenschaft hat einen Anspruch gegen die Jagdgenossenschaft auf Einsicht in das jeweils aktuelle Jagdkataster der Jagdgenossenschaft, auch soweit in diesem die Namen, die Anschriften und die Größe der Flächen der einzelnen Jagdgenossen enthalten sind. 

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.07.2020, 2 LB 565/17

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob und wieweit der Kläger einen Anspruch auf Einsicht in das Jagdkataster der Beklagten hat, einer Jagdgenossenschaft. Der Kläger ist mit einer Grundfläche von 1,0855 ha Wald Mitglied der Beklagten. Seit 2016 beträgt die Jagdpacht einheitlich 0,80 Euro/ha für alle Flächen.

Der Kläger hat seine am 30.05.2016 erhobene Klage auf die Notwendigkeit gestützt, angesichts seines Anspruchs auf Auszahlung des ihm zustehenden Anteils der
Erträge aus der Jagdpacht die Beachtung des entsprechenden Verteilungsschlüssels überprüfen zu können. So gäbe es Gemeinkosten der Jagdgenossenschaft, so dass Erträge aus der Pacht nicht vollständig ausgekehrt werden könnten. Ferner hat er angeführt, dass er seine mitgliedschaftlichen Rechte sinnvoll nur in Kenntnis der anderen Mitglieder der Jagdgenossenschaft ausüben könne. Schließlich hat der Kläger auf das Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern verwiesen.

Die Beklagte hat die geforderte Einsicht abgelehnt und auf die Notwendigkeit
verwiesen, den Schutz der in dem Kataster enthaltenen personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Zahlreiche Mitglieder der Jagdgenossenschaft würden sich dagegen wehren, dass ihre Adressen herausgegeben würden. Auch sei nicht erkennbar, warum der Kläger die Daten benötige, um seinen Anspruch auf anteilige Auszahlung der Erträge der Beklagten geltend machen zu können. Die Frage, welche Flurstücke im Einzelnen welchen Mitgliedern der Jagdgenossenschaft gehörten, sei ohnehin für die Wahrnehmung der mitgliedschaftlichen Rechte bedeutungslos.

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