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Nr. 128 Wolfskiller u. A.: Geldentschädigung aufgrund ehrverletzender Äußerungen in sozialen Netzwerken

§ 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB; § 185 StGB; Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG

Die (vermeintliche) Anonymität des Internets mag zu einer niedrigeren Hemmschwelle in Bezug auf beleidigende Äußerungen führen, an deren diffamierendem Charakter ändert dies gleichwohl nichts.

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 13.8.2019, Az. 716b C 86/19

Tatbestand

Der Kläger begehrt vom Beklagten Geldentschädigung aufgrund der Verbreitung von ehrverletzenden Äußerungen über ihn in sozialen Netzwerken.

Der Kläger ist Jäger und Rechtsanwalt und war in einem Strafverfahren als Verteidiger man datiert, das die Tötung eines Wolfes zum Gegenstand hatte. Im Zusammenhang mit diesem Strafverfahren veröffentlichte der Kläger, der auch als Autor in jagdlichen Magazinen tätig ist, am 30.01.2019 einen Gastbeitrag auf FOCUS Online. Dieser Beitrag war bereits zuvor in der Deutschen Jagdzeitung, Heft 1/2019 veröffentlicht worden. In dem Beitrag äußerte sich der Kläger unter anderem wie folgt:

»Als ich jünger war, schickten mir ab und an Freunde irgendwelche verwackelten Videos zu, welche mich »erregten«. Am liebsten waren mir die skandinavischen Clips – da ging es deutlich härter zur Sache.
Und im Gegensatz zum ohnehin raren deutschen Filmangebot gab‘s da am Ende meistens ein krachendes Finale. Mittlerweile bin ich ziemlich abgestumpft, und angesichts der Fülle des auch hierzulande
verfügbaren Materials, bringt kaum bringt kaum noch was mein Blut in Wallung. Worum es geht? Wolfsvideos – was sonst?«

»Meinetwegen soll der Grauhund zur Hölle fahren!« Darf ich das
sagen? Ja, darf ich! Mein Beruf nimmt mir nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung, und es ist vollkommen egal, ob mir PETA oder völlig verwirrte Wolfsschmuser die Pest an den Hals wünschen.«

»Nein – immer wenn ich irgendwo lese, dass einer der Grauen auf der Autobahn zu Brei gefahren wurde, huscht ein Lächeln über mein Gesicht.«

»Insofern gilt das »Erbtantenprinzip« – tief graben und ewig schweigen.«

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