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  2. Band XXII, X Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
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  4. Nr. 127 Strafrechtliche Konsequenz bei...

Nr. 127 Strafrechtliche Konsequenz bei Ausmähen von Kitzen I

§§ 17 Nr. 1, Nr. 2 lit. a  ) TierSchG, 52, 53 StGB

Vor dem Mähen einer Wiese ist der Landwirt verpflichtet geeignete Maßnahmen zur Kitzrettung zu dulden. Er hat diese Maßnahmen in zumutbarer Weise abzuwarten.

AG Wolfach, Urteil vom 04.12.2013, Az: 1 Cs 301 JS 9380/13

Tenor

1.
Der Angeklagte ist schuldig des Tötens eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund in Tateinheit mit dem Zufügen von erheblichen Schmerzen und Leiden aus Rohheit in zwei Fällen.

2.
Er wird deshalb zu einer Gesamt-Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Gesamt-Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

3.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Liste der angewandten Vorschriften:
§§ 17 Nr. 1, Nr. 2 lit. a  ) TierSchG, 52, 53 StGB

 

I.
(  Personalien  ) …

 

II.
In der Hauptverhandlung wurden folgende Feststellungen getroffen: Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt im Frühjahr 2013, jedenfalls ab Pfingstsonntag, den 19.05.2013, hielt sich auf der Dorfbauernwiese in … dauerhaft eine Ricke zusammen mit ihren zwei neugeborenen Rehkitzen auf. Nachdem die umliegenderi Anwohner die Anwesenheit der Tiere bemerkt hatten, wies die Zeugin den Angeklagten darauf hin, dass er vor der ausstehenden Mahd der Wiese Kontakt mit dem zuständigen Jäger aufnehmen möge, um geeignete Maßnahmen zum Schutz des Wildes zu ergreifen. Der Angeklagte wies die Zeugin daraufhin, dass es sich hierbei eigentlich um eine Angelegenheit des Jägers handle, sagte jedoch eine Kontaktaufnahme zu, welche kurze Zeit darauf, möglicherweise am Sonntag, den 02.06.2013, erfolgte. Der Zeuge wies den Angeklagten bei dem Telefonat ausdrücklich und auch für diesen unmissverständlich darauf hin, dass aufgrund des noch unklaren Mahdbeginn einer erneute Kontaktaufnahme am nächsten Tag erfolgen solle, um Maßnahmen zum Schutz des Wildes kurz vor der Mahd zu treffen.

Dies Unterließ der Angeklagte jedoch trotz seiner Kenntnis um dle Notwendigkeit in der Folgezeit bewusst und gewollt.

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